Afrikanische Schweinepest: Bitte um Achtsamkeit
Die Herbstferien sorgen in Deutschland für vermehrten Reiseverkehr. Auch aus diesem Grund informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erneut über Maßnahmen, die Reisende, Fernkraftfahrer, Schweinehalter und Jäger unbedingt beachten sollten, um die Eintragung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland zu vermeiden.
Bisher haben wir noch keinen Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland feststellen müssen, und es wird alles dafür getan, das auch zu verhindern. Die Afrikanische Schweinepest ist ungefährlich für Menschen, aber eine schwere Viruserkrankung, die Wild- und Hausschweine befällt.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner appelliert an alle, die privat oder beruflich reisen, bei Schweinehaltern und Jagdausübenden um Unterstützung und Achtsamkeit. Denn es sind vor allem Menschen, die die Seuche verbreiten, indem sie beispielsweise Speisereste mit ASP-kontaminierten Schweinefleischerzeugnissen unachtsam wegwerfen. Das ist eine Infektionsquelle für Wildschweine, die das Virus dann auf Hausschweine übertragen können.
Folgende Maßnahmen hat das BMEL ergriffen, um die Öffentlichkeit umfassend zu informieren und so präventiv der ASP entgegen zu wirken:
Informationskampagnen
Das BMEL hat über verschiedene Kanäle zahlreiche Informationsmaterialien bereitgestellt. Dazu zählen:
- Die Einrichtung einer Informationsseite mit beispielsweise häufig gestellten Fragen
- Die Erstellung und Verteilung von mehrsprachigen Plakaten an Tankstellen und Autobahnraststätten, sowie in Zügen der Deutschen Bahn.
- Die Erstellung und Verteilung von Plakaten mit Informationen zur Anwendung der Schweinehaltungshygieneverordnung.
- Die Erstellung und Verteilung von Flyern, Informationsbroschüren, Plakaten für Multiplikatoren wie Berufsverbände, Forstverwaltungen, Jagdreiseveranstalter.
- Die Verbreitung von Informationen mittels der Sozialen Medien.
Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes
Im Juni hat das Bundeskabinett die vom BMEL vorgelegte Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes beschlossen, um im Fall des Ausbruchs schneller handeln zu können. Folgende Maßnahmen sind dadurch im Ausbruchsfall möglich:
- Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes, beispielsweise durch Umzäunung.
- Beschränkung des Personen- oder Fahrzeugverkehrs für bestimmte Gebiete.
- Beschränkungen und Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden.
- Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren.
- Möglichkeit der Anordnung, dass neben Jägern (Jagdausübungsberechtigten) auch andere Personen einer verstärkten Bejagung nachgehen können, soweit eine unverzügliche und wirksame Bekämpfung der ASP nicht sichergestellt ist.
Grenzübergreifender Informationsaustausch
Um den Ausbruch und die Ausbreitung der ASP zu verhindern steht Bundesministerin Julia Klöckner in engem Austausch mit der Europäischen Kommission und den Nachbarländern. Außerdem stehen die Behörden und Fachverwaltungen in Deutschland in Kontakt mit ihren internationalen Partnern.
Dabei geht es unter anderem um:
- Die aktuellen Entwicklungen der ASP insbesondere in Belgien.
- Die Vernetzung lokaler und zentraler Veterinärverwaltungen sowie der Nationalen Referenzlaboratorien.
- Simulationsübungen, um im Fall eines grenznahen Ausbruchs schnell und abgestimmt zu handeln. Eine Simulationsübung mit Polen fand bereits im Juni statt.
Und es wird geforscht
Weltweit werden Forschungsprojekte mit dem Ziel einer effizienten Prävention, Kontrolle und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest durchgeführt, an denen sich das Friedrich-Loeffler-Institut, Nationales Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest, beteiligt. Insbesondere geht es bei den Forschungen darum, die Entstehung, Verbreitung und Bekämpfung des Virus, sowie die Virus-Wirts-Interaktion zu verstehen.