Das Kaninchen: Nutz- und Heimtier
Kaninchen sind in Gruppen lebende und bewegungsaktive Tiere, für die soziale Kontakte zu Artgenossen unerlässlich sind. Wo immer möglich, sollten Kaninchen daher in Gruppen und mit ausreichendem Bewegungsangebot gehalten werden.
Kaninchen werden als landwirtschaftliche Nutztiere für die Erzeugung von Fleisch und Angorawolle sowie als Heim- und Versuchstiere gehalten. Während die Vorgaben des Tierschutzgesetzes für alle Kaninchen (z. B. Heimtier, Versuchstier, Nutztier) gelten, umfassen die Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nur die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren zu Erwerbszwecken, also von Kaninchen, von denen Fleisch oder Wolle gewonnen wird. Für Kaninchen, die in Tierversuchen gehalten werden, gelten dagegen die Vorschriften der Tierschutz-Versuchstierverordnung.
Haus- und Wildkaninchen leben in Gruppen
Wildkaninchen sind bewegungsaktiv, leben in Gruppen und suchen bei Gefahr Schutz in ihrem Bau. Untersuchungen haben gezeigt, dass das Verhalten von Hauskaninchen, verglichen mit demjenigen der Wildkaninchen, trotz Domestikation noch weitgehend übereinstimmt. So bilden in Gruppen lebende Hauskaninchen eine soziale Rangordnung aus und zeigen komplexe Interaktionen wie gegenseitiges Putzen und Belecken sowie gemeinsames Liegen, Fressen oder Spielen.
Kaninchen mögen erhöhte Ebenen
Neben dem Sozialverhalten ist auch das typische Bewegungsverhalten von Kaninchen mit Hoppelsprüngen, Sich-Aufrichten oder auch Hakenschlagen von besonderer Bedeutung. Zudem suchen Kaninchen in der Aktivitätsphase häufig erhöhte Stellen auf, von denen sie einen guten Überblick über die Umgebung und andere Tiere haben. Eine ausreichend große Fläche und erhöhte Ebenen sind daher wichtige Elemente einer tiergerecht gestalteten Haltungseinrichtung für Kaninchen.
Kritik an Haltungsbedingungen
Die Haltung von Kaninchen zur Gewinnung von Fleisch in praxisüblichen Systemen steht immer wieder in der öffentlichen Kritik. So werden beispielsweise Verhaltensabweichungen und körperliche Schäden (z. B. Pfotenprobleme) beschrieben, die auf ungeeignete Haltungseinrichtungen, meist in Form von Drahtgitterböden, hindeuten.
Kaninchenspezifische Vorschriften
Auch aus diesem Grund wurden detaillierte Anforderungen an die Unterbringung und Pflege von Kaninchen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgeschrieben. Diese Vorschriften orientieren sich an den biologischen Bedürfnissen von Kaninchen und sind so angelegt, dass eine tiergerechte Haltung gewährleistet ist, wenn diese Vorschriften eingehalten werden. Sie umfassen beispielsweise Regelungen für die Mindestgröße, die Bodengestaltung und die Strukturierung von Haltungseinrichtungen.
Landwirte setzen Regelungen aus den Vorschriften beispielhaft um
Für bestehende, praxisübliche Haltungseinrichtungen für Zucht- und Mastkaninchen sind teilweise Neu- und Umbaumaßnahmen erforderlich. Daher wird den Tierhaltern für besonders kostenintensive Anforderungen bei den bestehenden Haltungsanlagen eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren für entsprechende Baumaßnahmen eingeräumt.
In den Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz setzen Kaninchenhalter mithilfe der Berater des Tierschutz-Kompetenzzentrums Vorgaben aus der Verordnung modellhaft um, da es noch keine Erfahrungen mit den vorgegebenen Haltungsvorschriften gibt.
Wenn Sie mehr über das Projekt und die Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) wissen möchten, können Sie sich im Internetportal der MuD Tierschutz weiter informieren:
MuD Tierschutz: Gruppenhaltung von Zuchthäsinnen
Kaninchen auch zu Hause tiergerecht unterbringen
Für die Unterbringung von Hauskaninchen sollten Sie sich die Empfehlungen des Haustierberaters anschauen. Sie finden Empfehlungen und Tipps zum Verhalten der Tiere, zur Ernährung und Pflege sowie einen Steckbrief für die Erstausstattung. Bevor Sie Kaninchen im Tierhandel kaufen, könnten Sie außerdem überlegen, ob Sie auch Tiere aus dem Pflegeheim zu sich nehmen könnten.