Tierschutz bei der Schlachtung

Mit dem Thema Schlachten setzen sich die meisten Menschen nicht gerne auseinander. Andererseits ist es unvermeidbar, Tiere zu töten, wenn Fleisch auf dem Speiseplan stehen soll.

Damit das Schlachten für die Tiere möglichst schonend erfolgt, gibt es detaillierte rechtliche Vorgaben zur Sicherstellung des Tierschutzes: Schlachthöfe müssen sich zunächst an das Tierschutzgesetz halten. Weitere Vorschriften ergeben sich aus europäischen und deutschen Verordnungen zum Tierschutz bei der Schlachtung. Einige Anforderungen und ihre Umsetzung in der Praxis werden hier dargestellt.

Neben diesen allgemein geltenden Regelungen gibt es Änderungen und Anstrengungen in verschiedenen Bereichen wie dem Schlachten hochträchtiger Tiere, dem Betäuben und Schlachten von Forellen und Karpfen und dem Schlachten von Welsen. Was sich in diesen Bereichen tut, beschreiben wir ebenso.

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Rind auf Weide
Das Schlachten hochträchtiger Nutztiere ist verboten, Quelle: Francisco - adobe.stock.com