Übergangsfrist bis zum Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration wird verlängert
Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben beschlossen, zeitnah eine Initiative auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, noch in diesem Jahr die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern. Darüber informierte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 2. Oktober.
Das BMEL begrüßt diese Initiative, die Übergangsfrist zu verlängern, da Ferkelproduktion auch künftig in Deutschland möglich bleiben soll. Dabei ist der Tierschutz dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein sehr wichtiges Anliegen, für das sich das Bundesministerium auch künftig mit Nachdruck einsetzen wird.
Ohne eine Fristverlängerung würden die Sauenhalterinnen und Sauenhalter in Deutschland aber Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Wettbewerbern ausgesetzt sein. Diese Wettbewerbsnachteile treffen vor allem kleine Betriebe. Auch ist weder den Sauenhaltern noch den Verbraucherinnen und Verbrauchern damit gedient, wenn die Betroffenen den Tierschutz nicht umsetzen können. Dies führt zu einer unerwünschten Beschleunigung des Strukturwandels und einer Abwanderung der Produktion ins Ausland, obwohl dort nicht durchweg höhere Standards angewendet werden. Auf den Tierschutz im Ausland hat das BMEL keinen Einfluss.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft setzt alles daran, tierschutzgerechte Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu forcieren. Deshalb wird das BMEL eine Verordnung auf den Weg bringen, mit der es den Landwirten ermöglicht wird, die Betäubung durchzuführen. Dafür müssen die Landwirte dann einen Nachweis erbringen, dass sie sachkundig mit dem Betäubungsgerät und dem Medikament umgehen können.