Das Hausrind zählt zu den wirtschaftlich wichtigsten Nutztieren in Deutschland. Hausrinder werden in erster Linie für die Milch- und Fleischproduktion gehalten. Im Einzelnen werden Rinder als Färsen (weibliche Rinder vor dem ersten Kalben), Kühe (weibliche Rinder, die gekalbt haben), Kälber (junge Rinder), Bullen oder Stiere (geschlechtsreife männliche Rinder) und Ochsen (kastrierte männliche Rinder) bezeichnet. Nicht alle Hausrinder sehen gleich aus: Es gibt eine große Vielfalt an alten und neuen Rinderrassen. Dem Auge vertraut sind die schwarz-weiß („Schwarzbunte“, „Holstein-Friesen“) oder braun-weiß gefleckten Tiere („Fleckvieh“) oder die einfarbigen hell- bis dunkelbraunen Tiere („Braunvieh“, „Gelbvieh“).
In Deutschland leben etwa drei von vier Rindern in sogenannten Laufställen. Darin können sie sich frei bewegen. Der Boden ist meist perforiert, damit Exkremente nach unten durchgetreten werden können. Ein Laufstall bietet den Tieren frei zugängliche Futterplätze, Tränken und Liegeboxen. In den meisten Rindermastbetrieben besteht der Boden der Ställe komplett aus Betonspalten. In Milchkuhbetrieben stehen die Kühe oft in Boxenlaufställen, in denen jeder Kuh eine zum Beispiel mit Stroh gepolsterte Liegefläche zur Verfügung steht. Kühe werden in der Regel zwei Mal am Tag, häufig in sogenannten Melkständen gemolken.

Deutschland ist in der Europäischen Union (EU) der größte Milcherzeuger und nach Frankreich der zweitgrößte Erzeuger von Rind- und Kalbfleisch. Deutsche Landwirte erwirtschaften etwa jeden vierten Euro mit Milch und Rindfleisch. Einheimische Milch wird fast vollständig zu Trinkmilch, Butter, Joghurt, Käse und anderen Milchprodukten weiterverarbeitet. Fast die Hälfte dieser Milchprodukte wird exportiert, davon 84 Prozent in EU-Länder. Wichtige Drittlandmärkte sind Russland, USA und China.
Bei der Anbindehaltung stehen die Tiere wenn sie im Stall sind, angebunden in Reihen nebeneinander. Etwa jedes fünfte Rind wird in Deutschland so gehalten. Unabhängig davon, wie es im Stall gehalten wird, wird etwas mehr als jedes dritte Rind im Sommer regelmäßig nach draußen auf die Weide gelassen, im Durchschnitt etwa ein halbes Jahr lang. Rinder sind ausgewiesene Raufutterfresser. Sie fressen gerne Gras, frisch oder siliert (Grassilage) oder getrocknet (Heu). So können sie dazu beitragen, Weiden und Wiesen zu erhalten und zu pflegen.
Damit Milchkühe überhaupt Milch geben, müssen sie ein Kalb auf die Welt gebracht haben. Deren weiterer Lebensweg ist in der Regel vorbestimmt: Die weiblichen Kälber werden später meist Milchkühe, die männlichen Mastrinder.
Weibliche Tiere werden mit 18 bis 24 Monaten zum ersten Mal besamt. Nach gut neun Monaten kommt das Kalb zur Welt. Es wird meist von der Mutter getrennt und wird zunächst in Einzelboxen untergebracht. Teilweise werden Kälber auch im Freien in sogenannten „Kälberiglus“ mit Auslauf gehalten. Die Mutterkuhhaltung gilt als besonders tiergerechte Art der Fleischrindhaltung, bei der die Mutterkuh und ihr Kalb in der Regel sechs bis neun Monate lang zusammenbleiben. Mastrinder leben eineinhalb bis zwei Jahre, bis sie ihr Schlachtgewicht erreicht haben. Milchkühe werden meist nach viereinhalb Jahren geschlachtet.
Die überwiegende Zahl der Tiere wird heute in Großbetrieben geschlachtet. Deshalb müssen Rinder vor der Schlachtung meist längere Wege im Lkw zurücklegen. Für den Transport gelten die Regeln der EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport und der deutschen Tierschutztransport-Verordnung. Darin sind die Transportzeiten und Ruhepausen geregelt, die Beladedichte, die Belüftung, Temperatur und Luftfeuchtigkeit in den Lkws und es werden Kriterien festgelegt, wann Tiere transportunfähig sind und nicht transportiert werden dürfen. Für Transporte, die länger als acht Stunden dauern, gelten strengere Regeln als für kurze Transporte. Alle Personen, die beim Transport sowie der Betäubung und Schlachtung mitarbeiten, müssen zudem einen amtlichen Sachkundenachweis besitzen.
Die Tiere müssen tiergerecht verladen werden. Treibwege, Verladeeinrichtungen und ein ruhiger Umgang mit den Tieren sollen den Stress für die Rinder möglichst gering halten. Die Beladedichte ist in der Tierschutztransport-Verordnung vorgegeben. Dort steht, wie viel Bodenfläche jedes Tier entsprechend seinem Gewicht beim Transport mindestens haben muss. Zusätzlich muss es bei Rindern eine Abtrennung in Gruppen von sechs bis acht erwachsenen Tieren geben. In der Praxis heißt das: Tiere unterschiedlicher Mastgruppen, die sich nicht vertragen, werden getrennt voneinander untergebracht. So reisen sie stressfreier. Eine ruhige Fahrweise soll die Belastung der Tiere gering halten.
Bei langen Transporten hat vor der Abfahrt bereits ein Tierarzt kontrolliert, dass keine verletzten oder kranken Tiere transportiert werden. Nach der Ankunft im Schlachthof wird ein zweites Mal kontrolliert, ob beim Transport Tiere verletzt wurden oder erkrankt sind. Ein Amtstierarzt und amtliche Fachassistenten sind im Schlachtbetrieb anwesend und überwachen den Schlachtvorgang einschließlich der anschließenden Fleischuntersuchung.
Tierschutzrechtliche Vorschriften zum Schutz von Schlachttieren sind in der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 und ergänzend hierzu in der nationalen Tierschutz-Schlachtverordnung festgelegt. Schlachtrinder werden meistens mit einem Bolzenschuss aus einem Schussapparat betäubt. Das Gerät muss dabei so angesetzt und die Größe sowie die Auftreffenergie des Bolzens so bemessen sein, dass der Bolzen mit Sicherheit in das Gehirn eindringt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Tiere bis zum Tod das Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen nicht wiedererlangen. Der Tod der Rinder tritt durch das sogenannte „Entbluten“ ein, also durch das Eröffnen der Hauptblutgefäße.