Privat Hühner halten - was muss ich wissen?
Immer mehr Menschen interessieren sich für die Hühnerhaltung im eigenen Garten. Sich morgens das Frühstücksei selbst aus dem Stall zu holen und sich selbst um das Wohlbefinden der Tiere zu kümmern, klingt verlockend. Interessierte sollten allerdings die Ansprüche an Haltung, Pflege und Umgang mit den Tieren vor ihrer Anschaffung kennen, um ihnen ein art- und tiergerechtes Leben zu ermöglichen. Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung gibt es außerdem rechtliche Bestimmungen, die auch bei der privaten Hühnerhaltung eingehalten werden müssen. Deshalb sollte die Anschaffung von Hühnern nicht ohne Vorbereitung geschehen.
Da sich die eine oder der andere zukünftige Hühnerhalter sicher auch schon gefragt hat "Was muss ich wissen?", soll dieser Beitrag Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema private Hühnerhaltung geben und über die rechtlichen Bestimmungen informieren.
Um die Voraussetzungen für eine art- und tiergerechte Haltung von Hühnern zu schaffen, sollte man sich vor der Anschaffung ein paar wichtige Fragen stellen. Diese sind: Wie viel Platz habe ich zur Verfügung? Und zu welchem Zweck möchte ich Hühner halten? Kann ich die Voraussetzungen und Ansprüche der Tiere angemessen erfüllen? Die Antworten auf diese Fragen können außerdem oftmals auch einen Hinweis darauf geben, wie viele Hühner man angesichts der bestehenden Voraussetzungen und einzuhaltenden Anforderungen halten kann.
Herkunft und Verhalten
Der wildlebende Vorfahre unserer heutigen Hühnerrassen ist das Bankivahuhn mit dem lateinischen Namen Gallus gallus. Von diesem ausgehend gibt es heute rund 180 Hühnerrassen, die sich in ihren Eigenschaften wie zum Beispiel der Größe, dem Aussehen, ihrem Wesen oder der Legeleistung stark unterscheiden können. Die Domestizierung des Bankivahuhns erfolgte schon im Zeitalter der Römer. Ursprünglich beheimatet ist es in Südostasien, seine Verbreitung reicht mittlerweile jedoch von Kaschmir entlang des Himalayas bis ins südliche China. Es besiedelt vorzugsweise subtropische und tropische Gebiete mit halboffenen, abwechslungsreichen Landschaften. In diesen bewaldeten Gebieten findet es Schutz vor Fressfeinden sowie sichere, erhöhte Ruheplätze auf Bäumen für die Nacht. Wildlebende Bankivahühner sowie auch Hühner unserer heutigen domestizierten Rassen sind Scharr- und Laufvögel, die die meiste Zeit des Tages am Boden verbringen. Ihr Tagesablauf folgt dabei einem festen Rhythmus. Hühner beginnen den Tag bei Sonnenaufgang mit der Futtersuche. Im Verlauf des Vormittags ziehen sie sich zur Eiablage zurück und verbringen anschließend den Spätvormittag zur Gefiederpflege mit einem Staubbad. Den Mittag verbringen Hühner zum Beispiel auf erhöhten Sitzplätzen in der Sonne. Anschließend gehen sie noch einmal auf Futtersuche. Mit Einbruch der Dämmerung suchen sie einen sicheren, meist erhöhten Schlafplatz auf. Die Lebenserwartung von Hühnern kann bei bis zu 10 Jahren liegen.
Hühner sind sehr soziale Tiere, die beispielsweise als wildlebende Tiere in Gruppen von 10 bis zu 40 Tieren zusammenleben. Aus diesem Grund sollten immer mehrere Hühner gemeinsam gehalten werden. Ein Hahn ist nicht grundsätzlich notwendig und er beeinflusst auch das Legen der Hennen nicht. Ein Hahn stabilisiert aber die für das Zusammenleben der Tiere notwendige Rangordnung. Auch verteidigen manche Hähne sogar die Gruppe gegen Beutegreifer.
Stall und Auslauf
Das Ausleben ihrer natürlichen Verhaltensweisen ist grundlegend für das Wohlbefinden der Hühner. Deshalb sollte die Erfüllung der Bedürfnisse der Tiere bei der Planung des Stalles und des Auslaufes im Vordergrund stehen. Ein Auslauf beispielsweise, in dem sich die Tiere viel bewegen können, befriedigt einerseits den ausgeprägten Erkundungsdrang und verbessert andererseits die Gesundheit. Genauso wichtig ist aber auch ein sicheres Stallgebäude für die Nacht.
Hühnerställe können zum Beispiel festaufgestellt werden oder mobil sein. Wichtig ist, dass der Stall Schutz vor Witterungseinflüssen, Beutegreifern und vor Schadnagern bietet. Die meisten Tiere suchen für die Nachtruhe gerne hochgelegene Orte im Stall auf. Für diesen Zweck müssen Sitzstangen angebracht werden. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) empfiehlt zum Beispiel Sitzstangen von 1 m Länge für vier Tiere und einen Durchmesser von etwa 5 cm. Der Boden des Stallgebäudes ist außerdem mit geeigneter Einstreu zu versehen, da Hühner gerne darin scharren. Um die Einstreu sauber und trocken zu halten, ist es sinnvoll, ein Kotbrett unterhalb der Sitzstangen anzubringen. Auch benötigen Hühner Legenester für die Eiablage. Hühner sind nicht sehr anspruchsvoll in Bezug auf den Platz für die Eiablage. Wichtig ist aber, dass sich das Huhn dort sicher und ungestört fühlt und dass das Legenest frei von Kot ist. Deshalb sollten Legenester vorzugsweise an windgeschützten, halboffenen Orten eingerichtet werden. Unverzichtbar ist außerdem ein überdachter, trockener Platz mit geeignetem Material für ein Staubbad. Hühner halten durch Staubbaden Parasiten von ihrem Gefieder fern und für die Pflege und das Wohlbefinden der Hühner hat es deshalb eine essentielle Bedeutung. Für die Hygiene im Stall und im Auslauf ist ein regelmäßiges Entfernen von Kot und nasser Einstreu wichtig, auch um der Verbreitung von Krankheitserregern vorzubeugen.
Fütterung
Hühner sind Allesfresser, deshalb fressen sie pflanzliche Nahrung aller Art (zum Beispiel Gräser, Saaten), aber auch Futtermittel tierischen Ursprungs wie Insektenlarven und Würmer. Eine Grundversorgung mit einem auf den Nährstoffbedarf abgestimmten Futter ist unabhängig von der Haltungsform unerlässlich. Hierzu eignet sich ein pelletiertes Mischfuttermittel. Es kann im Handel erworben werden. Auch kann man Gras, Gemüse und Obst als Frischfutter ergänzend anbieten. Auf keinen Fall dürfen die Tiere mit verdorbenem Futter versorgt oder mit Lebensmittelabfällen gefüttert werden. Nicht gefressenes Futter sollte entfernt werden, um keine Schädlinge anzulocken.
Natürlicherweise stellt die Futtersuche den wesentlichen Teil der Tagesbeschäftigung der Tiere dar. Je eine Fütterung morgens und vor der Dämmerung am Abend kommt dabei dem natürlichen Futteraufnahmeverhalten der Tiere nahe. Wesentlich ist immer, dass die Tiere eine Gelegenheit zur länger anhaltenden Futtersuche haben. Auch müssen die Tiere jederzeit Zugang zu frischem, sauberen Wasser haben. Die Futter- und Tränkgefäße müssen groß genug und so positioniert sein, dass alle Tiere gleichzeitig fressen oder trinken können. Futterspender und Stülptränken mit umlaufender Trinkrinne sind für Hühner besser geeignet als offene Gefäße, da sie weniger schnell verschmutzen oder umkippen können. Die Futter- und Tränkwasserbehälter sind regelmäßig zu reinigen.
Die TVT empfiehlt für fünf Hühner einen Auslauf von etwa 100 qm. Wichtig sind Gestaltungselemente wie Bäume oder Büsche. Dies entspricht dem ursprünglichen Lebensraum der Tiere und bietet den Hühnern Deckung, Schatten und Schutz vor Witterung sowie vor Beutegreifern aus der Luft. Deckungs- und Unterstellmöglichkeiten können auch künstlich angelegt bzw. bereitgestellt werden (zum Beispiel Schattenwagen, Schattendächer). Zudem sollte eine geeignete Einzäunung des Auslaufs vorhanden sein.
Rechtliche Bestimmungen
Zu berücksichtigen ist, dass auch für die private Hühnerhaltung grundsätzlich tierschutz-, tiergesundheits- und gegebenenfalls auch lebensmittelrechtliche Vorgaben gelten und auch private Anlagen zur Hühnerhaltung der Baunutzungsverordnung unterliegen.
Tierschutz
Laut § 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sind Tiere so unterzubringen und zu versorgen, dass ihnen ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Schäden oder Leiden zugefügt werden dürfen. In den allgemeinen Anforderungen des Tierschutzgesetzes ist auch festgelegt, dass wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss (§ 2). Diese tierschutzrechtlichen Mindeststandards werden in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) weiter konkretisiert, beispielsweise in Hinblick auf die Gestaltung der Ställe oder Ausläufe. Zwar ist die TierSchNutztV auf die Haltungen von Tieren zu Erwerbszwecken ausgerichtet - die Anforderungen an die Hühnerhaltung können aber auch der Orientierung dienen, welche Bedingungen bei der privaten Tierhaltung mindestens eingehalten werden sollten. So ist zum Beispiel gefordert, dass die Tiere mindestens einmal täglich kontrolliert werden. Dabei wird zum Beispiel der gesundheitliche Zustand der Tiere sowie deren Versorgung mit Futter und Wasser überprüft. Außerdem sieht die TierSchNutztV für gewerbliche Legehennenhaltungen unter anderem vor, welche Mindestflächen in Haltungseinrichtungen pro Anzahl Tiere vorhanden sein müssen, damit Legehennen sich ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen bewegen können.
Für die Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden (in der Regel die Veterinärämter) zuständig. Diese Behörden prüfen und bewerten vor Ort, ob unter anderem die tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Vorgaben im Einzelfall eingehalten werden.
Baurecht
Hühner gelten der Baunutzungsverordnung nach als Kleintiere. Stallbauten für die Hühnerhaltung sind somit auch in Wohngebieten in den meisten Fällen ohne Genehmigung zulässig. Je nach Bundesland gelten hier aber unterschiedliche Vorschriften, Grenz- und Höchstwerte, wie etwa Mindestabstände zu Nachbargrundstücken oder eine maximale Größe der Stallanlagen. Außerdem muss das Gebot der Rücksichtnahme eingehalten werden und das Ausmaß der Haltung muss einem privaten Rahmen entsprechen. Über die jeweiligen Anforderungen in unter anderem Wohngebieten informiert die für Baurecht zuständige Behörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Tiergesundheitsrecht
Anzeigepflicht für die Hühnerhaltung
Zu beachten ist, dass nach § 26 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) jede Halterin und jeder Halter von Hühnern (und anderen Geflügelarten) dazu verpflichtet ist, die Tierhaltung vor Beginn der Tätigkeit bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde anzuzeigen (i.d.R. das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises/der kreisfreien Stadt). Die zuständige Behörde kann darüber hinaus Auskunft darüber erteilen, ob und inwieweit eine Anmeldung bei der Tierseuchenkasse erforderlich ist. Die Pflicht zur Anzeige besteht unabhängig von der Größe der Tierhaltung und auch unabhängig davon, ob die Tierhaltung zu nicht gewerblichen oder zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Dies ist erforderlich, um im Fall eines Ausbruchs einer Tierseuche, zum Beispiel der Geflügelpest, eine Rückverfolgbarkeit des Geflügels sicherstellen zu können.
Bestimmte Impfungen sind Pflicht
Nach § 7 der Geflügelpest-Verordnung sind Besitzer von Hühnern (oder Truthühnern) dazu verpflichtet, ihre Tiere durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen. Diese Vorgabe gilt unabhängig der Bestandsgröße und unabhängig davon, ob die Tiere zu privaten oder gewerblichen Zwecken gehalten werden. Zur Impflicht kann auch hier i. d. R. die nach Landesrecht zuständige Behörde Auskunft erteilen. Bezüglich der Durchführung der erforderlichen Impfung wird empfohlen, sich an einen Tierarzt zu wenden, der den Tierbestand dann auch regelmäßig betreut.
Arzneimittelrecht – was tun, wenn ein Huhn krank wird?
Die beste Vorbeugung von Krankheiten ist eine tier- und artgerechte Haltung mit angemessener Versorgung, Pflege und Unterbringung. Dazu gehören auch Stallhygiene und lückenlose Impfungen. Dennoch können auch Hühner krank werden oder von Parasiten befallen werden. Erkrankte Tiere müssen angemessen behandelt werden. Dabei sind die rechtlichen Bedingungen des Tierarzneimittelrechts zu beachten.
Das Tierarzneimittelrecht unterscheidet zwischen Tierarzneimitteln, die ausschließlich für nicht Lebensmittel liefernde Tiere (beispielsweise Hunde und Katzen) zugelassen sind und solchen, die auch oder ausschließlich für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassen sind. Der Tierarzt darf Tierhaltern Arzneimittel grundsätzlich nur verschreiben oder an diese abgeben, wenn diese für die von ihm behandelten Tiere zugelassen sind und gemäß Zulassung für das jeweilige Anwendungsgebiet bei der behandelten Tierart bestimmt sind.
Auch privat und nur zum Eigenbedarf gehaltene Hühner sind Lebensmittel liefernde Tiere, wenn diese zur Erzeugung von Eiern und/oder Fleisch gehalten werden. Daher gelten für sie die genannten Einschränkungen bei der Anwendung von Tierarzneimitteln wie bei allen anderen Nutztieren.
Lebensmittelhygienerecht
Aufbewahrung von Eiern
Bis zum Verbrauch sollten Eier möglichst kühl (am besten im Kühlschrank) aufbewahrt werden, um die Vermehrung von Keimen im Inneren zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Eier sollten außerdem nicht gewaschen werden, da hierdurch die Schutzschicht des Eies beschädigt wird und so Keime wie zum Beispiel Salmonellen leichter durch die Schale ins Innere des Eies eindringen können. Möglichst innerhalb von 4 Wochen nach dem Legen sollten die Eier verbraucht werden. Weitere Informationen zum hygienischen Umgang mit Hühnereiern sind beispielsweise auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Risikobewertung zu finden www.bfr.bund.de.
Häufige weitere Fragen
Stallpflicht bei Infektionsgefahr
Bei Infektionsgefahr, wie zum Beispiel der Geflügelpest, kann es gegebenenfalls erforderlich sein, dass alle Hühner im Stall bleiben müssen. Die Einstallung erfolgt dann auf Anordnung der jeweils nach Landesrecht zuständigen Behörde.
Darf ich die produzierten Eier weiterverkaufen?
Ja. Eier von eigenen Hühnern dürfen verkauft werden, wenn bestimmte rechtliche Bestimmungen beachtet werden. Grundsätzlich gilt, dass Eier nur bis zum 21. Tag nach dem Legen abgegeben werden dürfen (§ 22 Absatz 3 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)). Werden selbst erzeugte Eier vermarktet, sind Hühnerhaltungen bis zu 350 Legehennen dazu verpflichtet, die allgemeinen Hygieneanforderungen des § 3 sowie der Anlage 2 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) einzuhalten, um die Eier vor einer nachteiligen Beeinflussung zu schützen. Des Weiteren sind die zusätzlichen Anforderungen nach Anlage 2 (Tier-LMHV) einzuhalten. Das heißt, die Eier müssen unmittelbar nach dem Legen bis zur Abgabe bei möglichst konstanter Temperatur sauber, trocken und frei von Fremdgeruch gelagert und vor Sonneneinwirkung und Stößen geschützt werden.
Aus der Größe der Tierhaltung und damit der Anzahl der für die Vermarktung bestimmten Eier resultieren weitere Anforderungen:
- Wer weniger als 350 Hühner hält, darf deren Eier in einem Umkreis von 100 Kilometern vermarkten. Solche im eigenen "Betrieb" erzeugten Eier brauchen nicht gekennzeichnet zu werden. Das gilt aber nur, sofern diese nicht nach Güte- oder Gewichtsklasse sortiert werden.
- Möchte man die Eier zum Beispiel auf einem Wochenmarkt verkaufen, ist es erforderlich, die Hühnerhaltung vorher registrieren zu lassen und auch den Erzeugercode auf den Eiern zu vermerken.
- Will man die Eier in Kleinverpackungen z. B. in einem Selbstbedienungs-Häuschen verkaufen, sind eine Registrierung des Betriebes als Packstelle (Packstellenzulassung) sowie die Kennzeichnung der Eier Pflicht.
- Sollen die Eier an Großverbraucher wie den Einzelhandel oder Gaststätten verkauft werden, ist eine Registrierung des Betriebes, die Kennzeichnung der Eier sowie eine Packstellezulassung notwendig.
Behandeln alle Tierärzte auch meine privat gehaltenen Hühner?
Das hängt von der Schwerpunktsetzung einer Tierarztpraxis ab. Die Landestierärztekammern führen meist eigene Webseiten, auf denen Tierarztpraxen zum Beispiel nach Postleitzahlen oder auch nach Fachrichtungen aufgeführt sind.
Wie finde ich die für mich zuständige Behörde?
Welche Behörde nach Landesrecht zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort bzw. dem Ort, an dem die Hühner gehalten werden sollen. In der Regel sind Behörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte (i.d.R. sind das die Veterinärämter und Lebensmittelüberwachungsämter) zuständig. Die Zuständigkeiten können erforderlichenfalls bei den Landkreis- oder städtischen Behörden des Wohnortes erfragt werden. Viele Landesministerien bieten inzwischen auf ihren Internetseiten Übersichten über die für die einzelnen Landkreise oder Städte zuständigen Veterinärbehörden an.
Wie entsorge ich tote Tiere, wenn sie nicht zum Essen geschlachtet wurden?
Hier sind die Regelungen des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) zu beachten. Auch in privaten Haltungen können gefährliche Infektionskrankheiten als Todesursache, gerade bei vermehrt auftretenden Tierverlusten, nicht ausgeschlossen werden. Daher dürfen Nutztiere - zu diesen zählen auch die privat gehaltenen Hühner - nur über hierfür vorgesehene Wege entsorgt werden. Der Besitzer hat daher den Tod der Tiere unverzüglich zu melden. Die Zuständigkeit für die Abholung der Tierkörper richtet sich nach Landesrecht. Keinesfalls dürfen tote Tiere in der Biotonne entsorgt, vergraben oder in der Natur abgelegt werden.
Bei konkreten Fragen zu Anforderungen an die private Hühnerhaltung wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständigen Behörden.

Informationen zur Lebensmittelhygiene
BZFE.de: Eier: Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Vorsicht (nicht nur) mit rohen Eiern!